General Business Terms for Weltvogelpark Walsrode
Darf Struppi mit in den Weltvogelpark, muss Opa sein Skateboard am Eingang abgeben und kann ich den Geier auch streicheln – Fragen über Fragen! Unsere Weltvogelpark-Ordnung gibt hoffentlich auf all` diese Fragen eine Antwort – und wenn doch einmal etwas unklar bleibt, helfen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter gern weiter.
Also, liebe Gäste,
schön, dass Sie da sind!!!
Wir freuen uns, Sie im größten Vogelpark der Welt, dem Weltvogelpark Walsrode, begrüßen zu dürfen. Erleben Sie unvergessliche Stunden inmitten einer traumhaft schönen Parklandschaft und tauchen Sie ein in die Welt der Vögel und Pflanzen.
Damit der Besuch in unserem Park für Sie und andere Gäste ein unbeschwerter Genuss wird, nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und die besonderen Bedürfnisse unserer gefiederten Freunde.
Zudem beachten Sie bitte unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau, damit jegliche Probleme vermieden werden können.
1. Eintrittskarten
Der Weltvogelpark darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts im Weltvogelpark mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Kauf von Eintrittskarten berechtigt nicht zu einem Sitzplatz bei einem Besuch der Flug- oder Indoorshow. Mit Verlassen des Weltvogelparks verlieren Tageskarten ihre Gültigkeit.
Die Saisonkarte berechtigt ihren Inhaber für den auf der Saisonkarte verzeichneten Zeitraum zum Eintritt in den Weltvogelpark während der allgemeinen Öffnungszeiten. Saisonkarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Inhaber einer Saisonkarte haben ihre Identität durch das unaufgeforderte Vorzeigen ihrer Eintrittskarte und eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Der Erwerb von Saisonkarten begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Weltvogelparks während der Laufzeit der Karte.
Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an die Vogelpark Walsrode GmbH zurückzugeben. Die betroffenen Personen können zukünftig vom Besuch des Weltvogelparks ausgeschlossen werden.
Im Falle der Stornierung von Reservierungen bzw. vorbestellten Leistungen des Weltvogelpark ist die Vogelpark Walsrode GmbH berechtigt, die durch die Stornierung entstandenen Kosten ersetzt zu verlangen.
2. Parken
Die Nutzung unseres Parkplatzes, dessen Gelände wir auf der Beschilderung zur Parkplatzzufahrt farblich für Sie gekennzeichnet haben, ist unentgeltlich. Der Parkplatz gehört zum Privatgelände der Vogelpark Walsrode GmbH und steht ausschließlich den Besuchern des Weltvogelparks zur Verfügung. Für seine Nutzung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Für dort eingetretene und verursachte Schäden jedweder Art haftet die Vogelpark Walsrode GmbH nur, wenn ihren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern insoweit ein Verschulden zur Last fällt.
3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Die polizeilichen Vorschriften auf dem Weltvogelparkgelände sind unbedingt zu beachten. Das Entfachen von Feuer ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie insbesondere das Rauchverbot in den Vogelhäusern und an anderen entsprechend gekennzeichneten Orten.
Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) ist auf dem Gelände des Weltvogelparks nicht gestattet.
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, alkoholische Getränke / Drogen auf das Gelände des Weltvogelparks mitbringen oder auf dem Gelände des Weltvogelparks verzehren, kann der Zutritt zum Parkgelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden, ohne dass ein Ersatzanspruch des Zuwiderhandelnden begründet würde.
Das Mitführen und die Benutzung von Fahrzeugen jeder Art, wie z. B. Lauf- und Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Schlitten ist im Weltvogelpark aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Zulässig sind Rollstühle, Kinderwagen oder sonstige Gehhilfen, die keine Störung anderer Besucher und der Vögel darstellen können.
Das Befahren des Weltvogelparkgeländes mit manuellen oder elektrischen Rollstühlen, Kinderwagen u. ä. geschieht auf eigene Gefahr.
4. Gelände
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Weltvogelpark Walsrode um ein möglichst naturbelassenes Gelände handelt. Daher können Wurzeln und Plattenverschiebungen sowie im Frühjahr und Herbst Eis- und Reifglätte auftreten. Die Besucher werden auf die hierdurch mögliche Sturzgefahr ausdrücklich hingewiesen. Die Vogelpark Walsrode GmbH haftet für durch die vorgenannten Gefahren hervorgerufene Schäden nur dann, wenn die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vogelpark Walsrode GmbH beruht.
Die Nutzung der Gewässer als Badeseen und das Betreten zugefrorener Gewässer ist nicht gestattet. Der Zuwiderhandelnde kann des Geländes des Weltvogelparks verwiesen werden, ohne dass ein Ersatzanspruch des Zuwiderhandelnden begründet würde.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass in den Freifluggehegen eine Beschmutzung durch Kot oder nicht gänzlich saubere Sitzbänke verursacht werden kann. Insbesondere in den tropischen Hallen kann die Benutzung der Sitzbänke aufgrund der dort herrschenden Feuchtigkeit zu Verschmutzungen an der Kleidung führen. Für etwaige hierdurch hervorgerufene Schäden und Verunreinigungen übernimmt die Vogelpark Walsrode GmbH nur insoweit die Haftung, wie die Schadensursache durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Vogelpark Walsrode GmbH hervorgerufen wurde.
5. Umgang mit den Tieren des Weltvogelparks
Das Füttern der Tiere des Weltvogelparks ist nur in den gesondert gekennzeichneten Gehegen mit dem vom Weltvogelpark zur Verfügung gestellten Futter gestattet. Das Verfüttern anderer Stoffe und Pflanzen, auch solchen, die auf dem Gelände wachsen, kann zu schwerwiegenden Erkrankungen und sogar zum Tod der Tiere führen und ist daher ausdrücklich untersagt. Die Vogelpark Walsrode GmbH behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Parks zu verweisen, ohne dass ein Ersatzanspruch des Zuwiderhandelnden begründet würde. Die Vogelpark Walsrode GmbH ist berechtigt Personen, die gegen das Fütterungsverbot verstoßen, zukünftig von dem Besuch des Parks auszuschließen. Sollten der Vogelpark Walsrode GmbH durch den Verstoß gegen das Fütterungsverbot Schäden entstehen, so hat derjenige für die Schäden einzustehen, der gegen das Fütterungsverbot verstoßen hat.
Auch harmlos aussehende Vögel in offenen Gartengehegen können schmerzhafte und gefährliche Stich-, Biss-, Tritt- und Kratzverletzungen verursachen. Von den Gehegen ist daher generell, mit Ausnahme der vorgenannten gesondert gekennzeichnete Gehege, ein ausreichender Abstand zu halten. Insbesondere ist auch das Berühren der Gitter untersagt.
Die Tiere des Weltvogelparks dürfen nicht erschreckt werden, da sie äußerst empfindlich sind.
Auch bei den an der Flugshow teilnehmenden Vögeln handelt es sich – wie bei allen Vögeln – um wilde Tiere. Der Weltvogelpark bemüht sich um eine größtmögliche Kontrolle der teilnehmenden Vögel, die Besucher werden hiermit aber ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Gefahren aus der Unberechenbarkeit der Tiere resultieren können. Der Besuch der Flugshow erfolgt auf eigenes Risiko der Besucher. Für Schäden, die aus der Verwirklichung dieser Gefahr resultieren, übernimmt die Vogelpark Walsrode GmbH nur insoweit die Haftung, wie die Schäden durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Vogelpark Walsrode GmbH verursacht worden sind.
6. Sicherheitsabsperrungen
Die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche dürfen nicht verlassen werden. Das Betreten der Grünanlagen sowie das Klettern oder Übersteigen der Sicherheitsabsperrungen ist untersagt.
7. Mitnahme von Tieren
Im Weltvogelpark ist das Mitführen von Tieren nicht gestattet, da die Vögel hierdurch verschreckt werden können.
Im Eingangsbereich des Weltvogelparks sind für Hundehalter kostenlose Hundeboxen zur Verfügung gestellt. Die Vogelpark Walsrode GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung dieser Hundeboxen resultieren, außer die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vogelpark Walsrode GmbH.
8. Benutzung der Einrichtungen des Weltvogelparks
Wir bitten Sie, den Benutzungshinweisen, Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Mitarbeiter des Weltvogelparks zu Ihrer eigenen Sicherheit und im Interesse eines reibungslosen Betriebs Folge zu leisten.
Sollte derartigen Anweisungen oder Anleitungen nicht nachgekommen werden, kann unser Personal Besucher von der Benutzung der Einrichtungen ausschließen oder von dem Weltvogelparkgelände verweisen, ohne dass ein Ersatzanspruch des Zuwiderhandelnden begründet würde. Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder sonst unsachgemäße Benutzung sowie Nichtbeachtung der Benutzungsanleitungen oder Anweisungen entstehen.
Bei der Benutzung des Spielplatzes und seiner Spielgeräte sowie bei dem Besuch der Flug- und Indoorshow, der Fütterungen, des Wasserspielplatzes und ähnlicher Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzung- bzw. Verhaltenshinweise unbedingt zu beachten.
Für jegliche Schäden, die durch Zuwiderhandlung gegen Benutzungs- und Verhaltenshinweise, Bedienungsanleitungen und Anweisungen der Mitarbeiter des Weltvogelparks oder sonst unsachgemäße Benutzung der Einrichtungen des Weltvogelparks verursacht werden, übernimmt die Vogelpark Walsrode GmbH keine Haftung. Die Vogelpark Walsrode GmbH haftet nur für solche Schäden, die durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtungen verursacht worden sind oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vogelpark Walsrode GmbH beruhen.
9. Aufsichtspflicht
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Kindern unter 10 Jahren und solchen Personen, welche nicht über die notwendige Reife verfügen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Weltvogelparks zu beachten bzw. wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, der Besuch des Weltvogelparks nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person gestattet ist. Grundsätzlich sollten auch Kinder bis zum Alter von 14 Jahren den Aufenthalt im Weltvogelpark nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person genießen. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Gefahren für Kinder durch zum Teil lebensgefährliche Tiere und Pflanzen hingewiesen.
Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht haften die begleitenden aufsichtspflichtigen Personen für alle Schäden, die durch eine Verletzung der gesetzlichen Aufsichtspflicht sowie durch Missachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Weltvogelparks entstehen. Eine Haftung der Vogelpark Walsrode GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Vogelpark Walsrode GmbH und ihre Mitarbeiter übernehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen.
10. Leistungsumfang
Mit Rücksicht auf unsere Tiere und aus sonstigen wichtigen Gründen, wie z. B. Wetterbedingungen, notwendige Wartungs- und Bauarbeiten usw. bitten wir um Verständnis, dass mit dem Erwerb der Eintrittskarte kein Anspruch auf bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel die Präsentation bestimmter Tiere oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit sämtlicher Einrichtungen und Attraktionen des Weltvogelparks besteht.
11. Schadensmeldung und Verlust
Sämtliche Bereiche im Weltvogelpark werden mit größter Sorgfalt gepflegt und überwacht. Falls Sie oder ein Angehöriger dennoch zu Schaden kommen sollten, so bitten wir Sie, diesen Schadensfall vor dem Verlassen des Weltvogelparks an der Kasse zu melden. Wenden Sie sich auch dann an uns, wenn nur der geringste Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorfall ein Schaden entstehen könnte.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind, wenn eine mögliche und zumutbare Meldung eines Schadens oder sonstigen Vorfalls erst nach Verlassen des Weltvogelparks erfolgt.
Sollten Sie fremde Sachen (Fundsachen) im Weltvogelpark entdecken, so bitten wir Sie, diese ebenfalls an der Kasse abzugeben. Dort erkundigen Sie sich bitte auch, wenn Sie selbst etwas verloren haben.
12. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Weltvogelparkgelände, wozu auch die Flächen vor dem Eingang und der Parkplatz gehören, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung der Vogelpark Walsrode GmbH gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.
13. Fotografieren und Filmen
Bitte nehmen Sie beim Filmen und Fotografieren Rücksicht auf andere Besucher. Nicht jedem Gast unseres Parks ist es recht, fotografiert zu werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Verwendung der Fotos auf private Zwecke beschränken müssen. Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Damit ist jede Nutzung gemeint, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Fotos/ Filmaufnahmen des Weltvogelparks Gewinn zu erzielen.
14. Aufnahmen durch die Vogelpark Walsrode GmbH
Für den Fall, dass die Vogelpark Walsrode GmbH oder ein von ihr Beauftragter Film- oder Fotoaufnahmen von einem Besucher machen sollte, willigt dieser in deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit der Vogelpark Walsrode GmbH ein.
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen im größten und schönsten Vogelpark der Welt, dem Weltvogelpark Walsrode.
Vogelpark Walsrode GmbH
Am Vogelpark, 29664 Walsrode



